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Auslandsaufenthalte nur noch mit Genehmigung? Eine schwammige Neuregelung und die Folgen

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Kaum bekannt, aber seit diesem Jahr gültig: Laut Wehrpflicht-Gesetz müssen sich Männer unter 45 Jahren Aufenthalte im Ausland, die länger als drei Monate dauern, genehmigen lassen.

Doch gilt das auch, wenn es keine Wehrpflicht gibt wie aktuell?

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