„Das Erstellen ist erstmal nicht strafbar, nur das Verbreiten“
Ein Mitarbeiter der niedersächsischen CDU-Fraktion soll ein KI-generiertes, sexualisiertes Deepfake-Video in einer Chatgruppe verbreitet haben.
Die Fraktion entließ ihn fristlos.
Rechtsanwalt Christian Lödden erklärt den strafrechtlichen Kontext.
原文链接: WELT
